Aufstellungsbeschluss Neubaugebiet

Die Ortsgemeinde Schwollen beabsichtigt einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bauliche und sonstige Nutzung nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ordnen und zu leiten.
Das Plangebiet erstreckt sich auf die Grundstücke Gemarkung Schwollen, Flur 1, Flurstück 60 und Flurstück 106.

In der Gemeinderatsitzung vom 12.07.2016 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pferdsweide“ und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister