Bauen in Schwollen

In Schwollen sind in den zurückliegenden Jahren zwei Neubaugebiete erschlossen worden.
Es handelt sich dabei um reine Wohngebiete, in denen Gewerbeansiedlungen nicht vorgesehen sind.

Die Ortsgemeinde Schwollen hat im Jahr 2016 den Stadtplaner Heiko Peters beauftragt, ein Konzept zur Planung eines weiteren Neubaugebietes „Pferdsweide“ zu erstellen.
grafik_beschlossenes_konzept


Der aktuelle Planentwurf kann unter Baugrundstücke begutachtet werden.
Voraussichtlich kann ab Mitte 2019 gebaut werden.
Hausbau
Unabhängig davon ist die Gemeinde Schwollen bestrebt, die noch offenen Baulücken in der Ortslage zu schließen.
Eine Übersicht über diese Standorte finden Sie in der nebenstehenden Grafik.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Bauplätzen finden Sie auf der Seite Baugrundstücke.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns unter: Betrifft „Bauplätze“

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Auf der Seite Förderprogramme haben wir für Sie nützliche Informationen über Möglichkeiten, Ihr Bauvorhaben in Schwollen mithilfe von öffentlichen Geldern mitzufinanzieren, zusammengestellt.

Aber auch die Ortsgemeinde Schwollen selbst unterstützt Bauwillige mit einem Zuschuss.
Infos zu: Gemeinde-Zuschuss für Bauwillige
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Die demographischen Auswirkungen haben auch in Schwollen unübersehbar Einzug gehalten.
Seit einigen Jahren gibt es weder bauwillige Bürgerinnen und Bürger in Schwollen noch gibt es Zuzüge, die leerstehende Immobilien übernehmen wollen.
Es gibt deutlich mehr Weg- als Zuzüge.

Der Ortsgemeinderat hat deshalb beschlossen:

a) Bauwilligen, die in der Altortslage ein Haus bauen möchten, einen Zuschuss von 2.500,- € zu gewähren.

b) Interessenten, die eine vorhandene leerstehende Immobilie, die jünger als 40 Jahre ist erwerben, einen Zuschuss von 1.000,- €, die älter als 40 Jahre ist von 2.000,- € zu gewähren.

c) Eine Immobilie gilt als Leerstand, wenn sie mindestens 12 Monate nicht bewohnt war und nachweislich nicht gezielt freigehalten worden ist, um an die Förderung zu gelangen.

d) Für die Immobilien gilt eine Fünf-Jahres-Frist. Vor deren Ablauf darf für dasselbe Anwesen kein weiterer Zuschuss gewährt werden.

e) Die Zuschüsse sollen zu a) mit Baubeginn und zu b) nach der notariellen Umschreibung ausgezahlt werden.

Die Gemeindevertretung will mit dieser Maßnahme versuchen, dem demographischen Wandel in Schwollen entgegenzuwirken.
Interessenten werden gebeten sich an mich zu wenden.

gez. Ortsbürgermeister Heiko Herber

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