Förderprogramme


Folgende Förderprogramme für Baumaßnahmen stellen wir hier vor:

Bildung von Wohneigentum


Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Bildung von selbst genutzten Wohnraum durch Bereitstellung von zinsverbilligten Kapitalmarkdarlehen (Laufzeit maximal 15 Jahre).

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb einer abgeschlossenen Wohnung in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen oder einer Eigentumswohnung, die zur Selbstnutzung durch den Antragsteller und seinen Haushalt bestimmt ist. Der Aus- und Umbau, die Umwandlung, die Erweiterung und der Ankauf einer gebrauchten Immobilie sowie der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung kann ebenfalls gefördert werden.

Förderungsberechtigt sind Personen, deren eigenes Einkommen und das ihrer Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenzen des § 9 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) nicht um mehr als 30 % übersteigt.

Förderungsvoraussetzungen sind:









Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein.
Die Belastung für den Antragsteller muss auf Dauer tragbar sein.
Die Wohnung muss aufgrund ihrer Lage, ihres Grundrisses oder ihrer Gestaltung einen ausreichenden Wohn- oder Wiederverkaufswert besitzen.
Die Eigenleistungen sollen grundsätzlich mindestens 20 % (in einigen Sonderfällen 10 %) der Gesamtkosten betragen. Mindestens 10 % der Gesamtkosten müssen als Eigenkapital nachgewiesen werden. Eigenkapitalersatzdarlehen können hierauf angerechnet werden.
Der Antragsteller erwirbt kein Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie.
Der Kaufvertragsabschluss für Objekte liegt nicht länger als zwei Monate zurück.
Das Bauvorhaben darf noch nicht begonnen oder bereits abgeschlossen sein.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Vorhabens sowie dem Einkommen des Antragstellers ab.

Zunächst ist ein Antrag bei der Kreisverwaltung Birkenfeld zu stellen. Antragsformulare sind bei den unten angegebenen Beratungsstellen erhältlich.

Beratungsstellen

 
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Modernisierungsmaßnahmen


Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von Wohnraum durch zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen oder durch Investitionszuschüsse.

Ein zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen kann für folgende Maßnahmen gewährt werden:

• energiesparende Maßnahmen
• Nutzung alternativer und regenerativer Energien
• alten- und behindertengerechte Maßnahmen
• Maßnahmen, die technischen Unterstützungssystemen für das Wohnen im Alter dienen
• nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes
• dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse

und die damit verbundenen Instandsetzungsmaßnahmen sowie Beratungs- und Planungskosten.

Mit Investitionszuschüssen werden ausschließlich folgende Maßnahmen gefördert:







Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken
der Ersatz vorhandener Bauteile, der eine Verringerung des Wärmedurchgangswertes oder des Energiebedarfs um mindestens 20 % bewirkt
Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen
ein Anbau zur Erweiterung eines bestehenden Gebäudes, wenn er zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen oder zum Einbau des Aufzugs erforderlich wird
bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen
Förderungsberechtigt für das zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen sind Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzter Wohnungen, wenn das Einkommen des Antragsstellers und seiner Haushaltsangehörigen die Einkommensgrenzen des § 9 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt. Zur Gewährung eines Investitionszuschusses darf das Einkommen die Einkommensgrenze um nicht mehr als 10 % übersteigen. Auch Eigentümer von Mietwohnungen können gefördert werden, wenn sie nach Fertigstellung der Maßnahmen bestimmte Anfangsmieten einhalten.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Investitionskosten, wobei die von der Förderart abhängigen Höchstgrenzen zu beachten sind.

Vor Beginn der Maßnahmen muss die Förderung bei der Kreisverwaltung Birkenfeld beantragt und die Förderbestätigung erteilt worden sein. Antragsformulare bei den unten angegebenen Beratungsstellen erhältlich.

Beratungsstellen

 
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Dorferneuerungsprogramm


Bei der Dorferneuerung handelt es sich um ein Förderinstrument, das die strukturellen Verhältnisse der Dörfer verbessern soll. Die Ortsgemeinde Schwollen zählt zu jenen Kommunen, die ein Dorferneuerungskonzept erstellt und somit die Grundvoraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz geschaffen haben.

Im privaten Bereich des Dorferneuerungsprogramms können Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte für Sanierungen und Ausbauten älterer, ortsbildprägender Gebäude Zuschüsse erhalten.

Die Höhe der Zuwendung staffelt sich nach der Förderfähigkeit des Gebäudes und der Priorität der Maßnahme. Grundsätzlich ist bei einer 30%igen Förderung eine Zuwendung bis zu 20.452,00 € möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine höhere Förderung möglich.

Interessierte Bürger sollten sich vorab beim Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung Birkenfeld informieren und einen Antrag stellen. Es ist zu beachten, dass erst nach Bewilligung des Zuschusses mit den Arbeiten am Vorhaben begonnen werden darf.

Beratungsstellen

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