Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Pferdsweide, 1. Änderung”

bebauungsplan_pferdsweide 1.aenderung
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schwollen hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Pferdsweide, 1. Änderung” gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 88 Abs. 1 Landesbauordnung (LBauO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.

§1 Allgemeines

Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:
Die Höhe der baulichen Anlage wird durch die Festlegung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse geregelt. Zusätzlich wird eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt:
Als unterer Bezugspunkt 0,0 m für die Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen wird die Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe wird definiert als das senkrecht an der Außenwand gemessene Maß zwischen dem unteren Bezugspunkt (Erdgeschossfußbodenhöhe) und der Oberkante des Daches (Firstpunkt bei geneigten Dächern, bei Flachdächern inklusive Attika). Die maximale Gebäudehöhe wird auf 8,0 m festgesetzt.

Der Bebauungsplan „Pferdsweide” bleibt im Übrigen unverändert.

geltungsbereich_peferdsweide
§2 Bestandteile der Satzung

Bestandteile der Satzung sind die textlichen Festsetzungen, die Planurkunde und der Lageplan mit Geltungsbereich.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist Anlage der Satzung.

§3 Inkrafttreten

Der Bebauungsplan und die örtichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bzw. § 24 Abs. 3 GemO mit der Bekanntmachung in Kraft.

Der Lageplan mit Geltungsbereich gibt es als PDF hier:
Lageplan Geltungsbereich
Und ein PDF der textlichen Festsetzung mit Begründung hier:
Textliche Festsetzung und Begründung

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister der Nationalparkgemeinde Schwollen