Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019

Die Einwohnerzahl nach § 130 GemO vom 02.03.2017, die für die Ermittlung der Zahl der Ratsmitglieder für die Kommunalwahl 2019 ist, beträgt 435.
Gemäß § 29 Abs. 2 GemO beläuft sich danach die Zahl der Ratsmitglieder (ohne Bürgermeister) für die kommende Wahlperiode auf 8.
Kurz vor dem Wahltermin werde ich ein Blatt mit den Namen der Interessenten für den Gemeinderat an den Gemeindebrief anhängen oder separat verteilen. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich rechtzeitig vor dem Wahlgang zu informieren und Ihre Kandidaten vorzumerken.
Der Ortsbürgermeister wird per Urwahl gewählt.

Ich bitte alle Damen und Herren,

- die am Wahltag älter als 18 Jahre sind,
- seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl mit Hauptsitz in der Ortsgemeinde gemeldet sind,
- nicht von der Wahl ausgeschlossen sind

und Interesse an einer Mitarbeit im Gemeinderat haben, mir dieses schriftlich mitzuteilen.
Hierzu kann eine Interessenbekundung heruntergeladen, ausgefüllt und bei der Gemeindeverwaltung abgeben werden.
Interessenbekundung als PDF

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister