Laubentfernung von Gehwegen und Freihalten der Straßenabläufe

In absehbarer Zeit ist mit verstärktem Laubabwurf zu rechnen. Ich bitte alle Anlieger das Laub von den Gehwegen, aus den Wasserabflussrinnen entlang der Fahrbahnen und von den Einlaufrosten zu entfernen.
Nasses Laub auf Gehwegen stellt eine erhöhte Rutschgefahr / Gefährdung für Fußgänger dar. Die Roste auf den Einlaufschächten müssen freigehalten werden damit sie sich nicht zusetzen und es dann bei Starkregen zu Überflutungen kommt.
Die Fangkörbe in den Ablaufschächten werden von der Gemeinde entleert. Sollten Sie feststellen, dass diese voll sind, bitte ich darum, mich zu verständigen.

Im Gemeindebrief vom 07. August hatte ich darauf hingewiesen, dass in der Ortslage an vielen Stellen Gras und Unkräuter in den Straßenrinnen wachsen. Für das Sauberhalten der Rinnen sind die Anlieger zuständig.
Ich hatte darum gebeten, dass jeder Anlieger einmal einen Blick in die Rinne vor seinem Haus werfen möge, was offensichtlich nicht alle gemacht haben.
Ich mache darauf aufmerksam, dass die Straßenreinigungspflicht auch für unbebaute Grundstücke und auch dann gilt, wenn das Grundstück durch einen Graben, ein Beet, einen Bach etc. von der Straße getrennt ist.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister