Sachstand Windenergie

Um die Spannungen in Sachen Windenergieanlagen im Dorf nicht weiter zu verhärten, teile ich Ihnen lediglich einige Fakten mit, zumal die Bürgerinitiative einen fairen Umgang miteinander zugesagt hat, woran ich mich halten möchte.

Mit Schreiben vom 04.12.2013 hat die Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren gemäß § 17a darüber beantragt, ob das vom Gemeinderat beschlossene gemeindliche Einvernehmen zum Betrieb einer Windenergieanlage (WEA) auf Parzelle 93 in Flur 3 aufgehoben werden soll.
Da das Einvernehmen in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Verfahren beschlossen und der Bauaufsichtsbehörde gegenüber erklärt worden ist, ist dieses mit Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam geworden.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat den Antrag abgelehnt.

Ein Antrag der Bürgerinitiative nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Rheinland-Pfalz vom 30.12.2013 auf Einsichtnahme in die zwischen der Fa. Geres und der Ortsgemeinde Schwollen abgeschlossenen Pachtverträge ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung als der für die Entscheidung zuständigen Stelle eingegangen und wird derzeit geprüft. Ein Zwischenbescheid ist an den Antragsteller ergangen.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister