Friedhofsangelegenheit

Auf dem Friedhof Heiligenbösch gibt es drei unterschiedliche Liegezeiten (30, 40, 50 Jahre). Die Gräber sind bis zum Ablauf der jeweiligen Liegezeit zu pflegen.
Nunmehr sind bereits sehr viele Grabstätten eingeebnet worden. Damit entfallen die Pflegearbeiten und die Pflegekosten für die Angehörigen.
Da diese Pflege nunmehr von dem Friedhofsträger in Form des Rasenmähens übernommen werden muss, soll eine Pflegegebühr in Form einer Spende in Höhe von 15,-€/Jahr erhoben werden, die dann steuerlich absetzbar ist.
Wenn mir die komplette Friedhofs-/ Gebührensatzung vorliegt, gebe ich Ihnen den weiteren Fortgang der Sache bekannt.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister