Bürgerentscheid nach §17a Gemeindeordnung (GemO)

Die Bürger Rainer Meng, Claudia Moser und Wolfgang Müller hatten mit Schreiben vom 04.12.2013 ein Bürgerbegehren nach § 17a GemO beantragt mit dem Ziel der Aufhebung des Ratsbeschlusses Nr. 1.B. vom 14.08.2013 -Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch- für die geplante Windenergieanlage in Flur 3, Flurstück 93.
Da das Einvernehmen aber bereits mit Ratsbeschluss Nr.7 vom 20.06.2012 erteilt worden war, war die Einspruchsfrist abgelaufen.
Auf der Basis des Artikels 14 Grundgesetz ist die Gemeinde an ihr einmal erteiltes Einvernehmen gebunden, das binnen der in § 36 BauGB genannten 4-Monatsfrist abgegeben wurde. Damit ist das Einvernehmen der Disposition der Ortsgemeinde entzogen.
Der Ortsgemeinderat hat den Antrag auf Aufhebung des Ratsbeschlusses Nr. 1.B. vom 14.08.2013 in der Sitzung vom 18.03.2014 mit Ratsbeschluss Nr.7 in öffentlicher Sitzung mehrheitlich abgelehnt.
Dieses teile ich Ihnen mit, obwohl die Ratssitzung öffentlich stattgefunden hat und damit jeder die Möglichkeit hatte, daran teilzunehmen. Das entspricht auch dem Wunsch der Antragsteller, denen vor der Beschlussfassung ein Rederecht eingeräumt worden war.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister