Schneeräumen auf den Gehwegen

Im vergangenen Jahr haben die Gemeindearbeiter auf Wunsch der Anlieger die Gehwege gegen Entgelt mittels Schneeräumgerät gereinigt. Der Gemeinderat möchte das den Bürgerinnen und Bürgern auch in diesem Winter anbieten. Da das Räumen kostenpflichtig ist, weise ich darauf hin, dass nur die Gehwegabschnitte vom Schnee befreit werden, deren Anlieger das gewünscht haben.
Sofern Interesse besteht, bitte ich um telefonische Anmeldung.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 10 Cent pro laufenden Meter für jeden Einsatz erhoben.
Ich mache auch darauf aufmerksam, dass es ausschließlich um das Räumen, nicht aber um das Abstreuen mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Splitt, Granulat, Asche, Sägespänen etc. geht. Dieses ist nach wie vor Sache der Anlieger. Salz sollte auf den Gehwegen nur im Extremfall verwendet werden.
Die Räum- und Streupflicht besteht auch für unbebaute Grundstücke!
gez. Horst Hahnefeld