Weihnachtsmarkt Schwollen: Anmelde-Infos

Weihnachtsmarkt Schwollen am 22.12.2012

Wichtige Informationen für Standbetreiber

Veranstalter des Weihnachtsmarktes ist in diesem Jahr der Heimat- und Verschönerungsverein Schwollen e.V.

Die Anmeldung erfolgt durch den Standbetreiber mit dem detaillierten Anmeldeformular. Die anschließende Zulassung wird durch den Veranstalter in Form der Übersendung einer Rechung vorgenommen. Die endgültige Anmeldung geschieht durch die Überweisung der Anzahlung bis zum festgelegten Termin. Der Veranstalter behält sich vor, nach Eingang der Anmeldungen nach freiem Ermessen über die Zulassung der Standbetreiber zum Weihnachtsmarkt zu entscheiden.

Es kann nur verkauft werden, was ausdrücklich auf dem Anmeldeformular beschrieben wurde. Hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Positionen aufgrund von Interessenkonflikten bzw. Überangebot zu streichen.

Jeder Standbetreiber ist für die Sicherheit an seinem Stand verantwortlich. Bei Eis und Schnee besteht für Standbetreiber Streu- und Räumpflicht in Umkreis von 3 m bzw. bis zum Nachbarstand. Jeder Standbetreiber im Außenbereich hat einen eigenen Feuerlöscher mitzubringen.

Für eine ausreichende Stromversorgung ist gesorgt. Kabelrollen, die vom Stromverteiler zum Stand benötigt werden, sind bei Bedarf selbst zu besorgen und müssen komplett abgerollt sein. Die Kabel dürfen nicht auf dem Boden liegen! (Schneeräumung...). Die Kabel müssen für den Außenbereich geeignet sein. Für eventuelle Störungen in der Stromversorgung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Der Veranstalter des Marktes ist bemüht, nach Möglichkeit die gewünschten Standplätze zu vergeben, es besteht jedoch kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz. Der Veranstalter behält sich die endgültige Platzierung vor.

Die Marktzeiten sind von 11:00 bis 18:00 Uhr. Danach Apres-Ski-Party im Zelt.

Die Kaution von 10 € wird einbehalten, falls der Standplatz nicht ordnungsgemäß verlassen wurde. Der anfallende Müll muss vom Standbetreiber entsorgt werden.

Bei Absagen nach dem 01.12.2012 kann die Anzahlung einbehalten werden.

Jeder Standbetreiber hat dafür zu sorgen, dass sein Stand weihnachtlich geschmückt und ordentlich aufgebaut ist!

Die Standbetreiber sind grundsätzlich für den Auf- und Abbau der Hütten verantwortlich. Der Aufbau der Hütten kann ab dem 15.12.2012 erfolgen. Der Abbau erfolgt am 23.12.2012 Standbetreiber, die beim Veranstalter Hütten mieten, müssen für den Auf- und Abbau an den beiden vorstehend genannten Terminen ab 8:30 Uhr jeweils zwei Helfer stellen.

Beiliegend und mit weiteren Informationen das Anmeldeformular zum Schwollener Weihnachtsmarkt.