Klagen wegen Hundeexkremente

Klagen wegen verschmutzter Wanderwege durch Hundeexkremente

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden darüber, dass die Feldwirtschaftswege um den Ort herum, die gemäß Straßenreinigungssatzung zugleich Wanderwege sind, derart von Hundeexkrementen übersät sind, dass dieses nicht mehr hingenommen werden kann.
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 13.12.2002 lautet in § 13:
„Sauberhaltung von Fuß-, Wander- und Feldwirtschaftswegen“
„Die Ortsgemeinde Schwollen ist anerkannter Erholungsort. Fuß-, Wander- und Feldwirtschaftswege in der Ortslage und um den Ort herum prägen das Gesamtbild und gehören zur Gemeinde. Ihre Verunreinigung ist unzulässig.
Insbesondere dürfen diese Wege nicht als „Hundeklo“ missbraucht werden. Dennoch von Hunden unbeabsichtigt abgelegte Exkremente sind von den Hundehaltern aufzunehmen und über den Hausmüll zu entsorgen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.“
§ 14 der Satzung legt fest, dass derartige Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- € geahndet werden können.
Ich bitte alle Hundehalter, die Exkremente ihrer Tiere aufzunehmen, um von § 14 keinen Gebrauch machen zu müssen. Ich bitte Sie auch zugleich, wenn Sie Ihre Hunde frei laufen lassen, was gegen die Gefahrenabwehrverordnung verstößt, diese sofort anzuleinen, sobald sich Fußgänger nähern.
Erst kürzlich hat mich eine Dame, die mit ihrem Enkel spazieren gegangen ist, angesprochen, dass sie aus Angst vor frei laufenden Hunden einen anderen Weg als beabsichtigt nehmen musste.
Es kann nicht hingenommen werden, dass unsere Bürgerinnen und Bürger sich fürchten müssen, die Wanderwege zu benutzen.
Der Ortsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 11. Oktober dafür ausgesprochen, zunächst einmal entsprechende Hinweisschilder aufzustellen.
Ich hoffe auf die Einsicht der Hundebesitzer.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister