Rasenmähen ist nicht zu jeder Zeit erlaubt!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

jetzt, wo alles wächst und gedeiht, braucht man wieder den Rasenmäher zur Pflege des heimischen Grüns. Doch der beim Einsatz entstehende Lärm wird insbesondere in den Ruhe- und Erholungszeiten am Feierabend oder am Wochenende als störend empfunden. Um dem entgegenzuwirken, sind von den Gesetzgebern folgende Regelungen (nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und dem Landes-Immissionsschutzgesetz) getroffen worden:

Rasenmäher dürfen grundsätzlich nur werktags in der Zeit von 7 bis 19 Uhr betrieben werden. Darüber hinaus ist insbesondere der Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren zum Schutz der Mittagsruhe während der Zeit von 13 bis 15 Uhr verboten. Lärmarme Geräte mit einem Schallleistungspegel von weniger als 88 dB (A), bezogen auf ein Pikowatt, dürfen ausnahmeweise auch in dieser Zeit und von 19 bis 22 Uhr benutzt werden.

Wir möchten Sie mit dieser Info vor Unannehmlichkeiten bewahren.

gez. Andreas Ritter, 1. Beigeordneter der Ortsgemeinde Schwollen